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Praxis Nicole Betz

Honorar

Ich lege großen Wert auf Transparenz und Fairness, sodass Sie als Klient eine klare Vorstellung von den finanziellen Aspekten unserer Zusammenarbeit haben. 

Therapie

120 €  für die Stunde, jede weitere Viertelstunde je 15 €.

In der Regel dauert ein Sitzung 1 bis 1,5 Stunden.

Coaching

140 €  für die Stunde, jede weiter Minute 2,40 € / Minute.

Abrechnung umsatzsteuerfrei nach § 19 UStG.

Rechnungsstellung

Die Zahlung erfolgt durch Rechnungsstellung, die Ihnen per E-Mail zugesandt wird. Sie können die Rechnung per Überweisung begleichen, alternativ ist auch Barzahlung möglich. Die Abrechnung erfolgt gemäß den Gebühren für Heilpraktiker für Psychotherapie oder als Coaching-Rechnung.

Die Gebühren in der GebüH wurden vor mehr als 20 Jahren festgelegt und sind für Heilpraktiker und Versicherungen nicht verbindlich. Deswegen werden die Positionen an die aktuelle Preissituation angepasst. Aus diesem Grund erstatten die Leistungsträger auch unterschiedlich. Hieraus resultiert, dass es durchaus zu entsprechenden Selbstbehalten in der Abrechnung kommen kann. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei Ihrem Leistungsträger, wie eine mögliche Erstattung erfolgt.

Bei Menschen, die sich in einer wirtschaftlichen oder sozialen Notlage befinden, versuche ich, gemeinsam mit ihnen Lösungen zu finden. Sprechen Sie mich an!

Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen

Für meine Praxis besteht generell keine Zulassung zur gesetzlichen Krankenkasse und zu Beihilfestellen. Es gibt jedoch zahlreiche private Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistungen größtenteils übernehmen.

Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Ansprechpartner bei Ihrer Krankenversicherung oder direkt an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns: patienten-infoline@kvb.de

Abrechnung mit privaten Krankenkassen

Abhängig von Ihrem vertraglichen Tarif mit Ihrer privaten Versicherung wird meine Leistung möglicherweise anteilig von dieser übernommen. Bitte informieren Sie sich dazu vorab bei Ihrem Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung über das Genehmigungs- und des Kostenerstattungsverfahren.

Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Private Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen) hat keinen Einfluss auf den vereinbarten Honoraranspruch.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie mich gern!

Coaching für Firmenkunden

Firmenkunden erstelle ich auch gerne ein individuelles Angebot.